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Zum 01. Mai 2016 trat in der Europäischen Union die Regelungen des neuen Zollkodex in Kraft. Die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG wurde nach dem Inkrafttreten des Zollkodex jedoch nicht geändert. Dies hat zu Folge, dass die mehrwertsteuerlichen Grundsätze betreffend des Im- und Exports unverändert anwendbar bleiben. Trotzdem ergibt sich in Belgien eine wichtige Änderung betreffend den Nachweis eines von der Mehrwertsteuer freigestellten Exports von Waren.