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Länderbericht Belgien - Ausblick Steuerrechtsentwicklung 2020
Am 22.12.2017 wurde vom belgischen Parlament eine Steuerreform verabschiedet, welche sich insbesondere erheblich auf die Unternehmensbesteuerung auswirkt. Das Reformpaket erstreckt sich insgesamt auf drei Jahre und startet im Jahr 2018, genauer gesagt im Veranlagungsjahr 2019. Weitere Änderungen ergeben sich außerdem durch das Gesetz vom 30.07.2018. Der vorliegende Länderbericht greift die geplanten Änderungen für das Jahr 2020 heraus und erwähnt einige künftig in Kraft tretende Neuerungen des Jahres 2021 im Rahmen des Ausblicks.
Länderbeitrag von Steuerberater Guido Hennes, Belgische Treuhand GmbH, und Christoph Kocks, Kocks & Partners GmbH, IStS. St. Moritz, Januar 2020
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Steuerliche Entwicklungen mit Blick auf natürliche Personen
Zwar bringt die derzeitige Steuerreform in Belgien hauptsächlich Neuerungen für Unternehmen mit sich, dennoch ergeben sich auch mit Blick auf natürliche Personen steuerliche Änderungen im Jahr 2019.
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Reduzierung der Quellensteuer
Belgien hat für das Steuerjahr 2019 einen ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995% auf Dividendenausschüttungen eingeführt.
Urteil des belgischen Verfassungsgerichts: Angemessenheitssteuer ist verfassungswidrig
In einer Entscheidung vom 01.03.2018 kam das belgische Verfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die für große Unternehmen ganz oder teilwiese anfallende Angemessenheitssteuer im Hinblick auf ausgeschüttete Dividenden verfassungswidrig ist.
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Einführung einer Mindestbemessungsgrundlage
Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von mehr als 1 Mio. Euro gilt ab 2019 unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindeststeuerbemessungsgrundlage.