Einkommenssteuer
Die belgische Steuerbehörde geht davon aus, dass Nichtresidenten ihren Hauptsitz im Herkunftsland beibehalten und eines Tages wieder ins Heimatland zurückkehren. Zu ihren Gunsten wurden Steuern nur für denjenigen Anteil am Berufseinkommen erhoben, welcher auf belgischem Boden verdient wird.
Alle Arbeitstage, welche dienstlich außerhalb von Belgien verbracht werden, reduzierten den Steuersatz in Belgien. Zum Nachweis genügte oft nur ein Kalender bzw. eine Exceldatei mit der Auflistung der Dienstreisen.
Nur das Doppelbesteuerungsabkommen kann dem unbegrenzten Gestalten von Auslandsreisen ein Limit setzen, wenn mehr als 183 Tage im Ausland erreicht sind.
Wer als Führungskraft, Experte oder Forscher bei der belgischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens eingesetzt wird, kann dazu noch einen steuerlich privilegierten Status beantragen.