Wann ist eine Holdinggesellschaft umsatzsteuerpflichtig?

Wann ist eine Holdinggesellschaft umsatzsteuerpflichtig?

Ob eine Holdinggesellschaft umsatzsteuerpflichtig ist, hängt von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ab. Unterhält die Holdinggesellschaft kein operatives Geschäft, sondern hält lediglich die Anteile der anderen Gesellschaften, so liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes vor. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des EuGH.

Der springende Punkt für die Beurteilung, ob die Holdinggesellschaft mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht, liegt dem Europäischen Gerichtshof zufolge in der Frage der Einmischung der Holdinggesellschaft in der an ihr beteiligten Gesellschaft. Unter einer solchen Einmischung können Handlungen verstanden werden, die gegen Entgelt für das verbundene Unternehmen vorgenommen werden. So könnte beispielsweise auch die bloße Vermietung von Immobilien an das verbundene Unternehmen als Einmischung zu qualifizieren sein und die Holdinggesellschaft mehrwertsteuerpflichtig machen.

Liegt eine aktive bzw. umsatzsteuerpflichtige Holdinggesellschaft vor, besteht die Möglichkeit, mehrere miteinander verbundene Unternehmen umsatzsteuerlich als Einheit zusammenzufassen. Die Gesellschaften bleiben dadurch rechtlich selbständig, Steuerschuldner ist dann aber der Organträger. Das führt dazu, dass die Umsätze zwischen den Gesellschaften nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sind.

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen rund um das Thema Umsatzsteuer bei der Holdinggesellschaft zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Bildung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft.

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