Urteil des belgischen Verfassungsgerichts: Angemessenheitssteuer ist verfassungswidrig

Urteil des belgischen Verfassungsgerichts: Angemessenheitssteuer ist verfassungswidrig

In einer Entscheidung vom 01.03.2018 kam das belgische Verfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die für große Unternehmen ganz oder teilwiese anfallende Angemessenheitssteuer im Hinblick auf ausgeschüttete Dividenden verfassungswidrig ist. Es handelte es sich bei dieser Steuer um eine separate Bemessungsgrundlage mit einem Satz von 5,15%, welcher von der ausschüttenden Gesellschaft getragen wurde.

Mit diesem Urteil folgten die belgischen Richter der bereits im Jahr 2007 erfolgten Rechtsprechung des EuGH. Die Erhebung dieser Steuer stelle einerseits einen Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU dar. Andererseits stehe sie aber auch nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz sowie dem Diskriminierungsverbot der belgischen Verfassung im Einklang. Demnach sei eine Aufhebung dieser Steuer ab dem Steuerjahr 2019 gerechtfertigt. Die Nichtigerklärung dieser Steuer ziehe außer in besonderen Umständen (z.B. Umverteilung von EU-Dividenden) keine Rückwirkung nach sich .

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