Reduzierung der Quellensteuer
Reduzierung der Quellensteuer
Belgien hat für das Steuerjahr 2019 einen ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995% auf Dividendenausschüttungen eingeführt. Dieser Steuersatz kommt zum Tragen, wenn ein belgisches Unternehmen solche Ausschüttungen an einen Aktionär der Gesellschaft, der entweder im EWR oder einem Land, mit dem Belgien ein Steuerabkommen unterhält, das eine Informationsaustauschklausel enthält, niedergelassen ist (i) und eine Beteiligung von weniger als 10% des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft mit einem Anschaffungswert von mindestens 2,5 Mio. Euro für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr hält oder halten wird (ii). Hintergrund dieses neuen Steuersatzes ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Tate & Lyle vom 12.07.2012 (C-384/11). Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsersuchens der Rechtbank van de eerste Aanleg te Brussel kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die unterschiedliche Behandlung von grenzüberschreitenden und nationalen Dividenden eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt.