Neue E-Commerce Regeln ab dem 1. Juli 2021

Neue E-Commerce Regeln ab dem 1. Juli 2021

E-Commerce-Unternehmen erwartet mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in das belgische Recht eine Reihe von Änderungen. Ziel dieser Umsatzsteuerreform ist die Vereinfachung der Erhebung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Online-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im B2C-Bereich.

Die neuen europäischen Mehrwertsteuerregeln ermöglichen es Händlern, die innergemeinschaftlichen Handel betreiben, sich nur noch einmal zentral steuerlich zu registrieren. Möglich macht dies die Einführung des „One-Stop-Shop“ (OSS) Meldesystems, mit welchem das bereits bestehenden MOSS-Verfahren („Mini-Stop-Shop“) ausgedehnt wird. Die Mehrwertsteuer wird über eine OSS Erklärung in jenem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, bezahlt. Online-Verkäufer, die nicht in der EU ansässig sind, können einen beliebigen Mitgliedstaat als Identifizierungsmitgliedstaat wählen. Für Unternehmen aus Drittstaaten sind zudem Sonderregelungen für Dienstleistungen und der Import-Stop-Shop (IOSS) zu beachten.

Der Entfall der unterschiedlichen Lieferschwellen stellt eine weitere wichtige Änderung dar. Es wird eine europaweit einheitliche Lieferschwelle von EUR 10.000 eingeführt, ab deren Überschreitung die Mehrwertsteuer im Zielland zu bezahlen ist.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der neuen E-Commerce Mehrwertsteuerregeln in Ihrem Unternehmen und stehen Ihnen für Auskünfte zu Sonderregelungen gerne zur Verfügung.

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