International Taxation
Zur Einführung einer Mindestbesteuerung von 15 % für multinationale Unternehmen und große inländische Gruppen in Belgien
Das Inclusive Framework („IF“) in Bezug auf Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ = „BEPS“), dem 140 Staaten und Jurisdiktionen (darunter die OECD und G20-Staaten) angehören, zielt darauf ab die Ausnutzung bestehender Besteuerungsinkongruenzen und Steuerschlupflöcher durch multinationale Unternehmen zu bekämpfen, und die durch diese Praxis entstehenden Wettbewerbsverzerrungen, Steuermindereinnahmen sowie den schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten einzudämmen.
Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein detaillierter Plan für eine internationale Steuerreform ausgearbeitet, die auf zwei Säulen beruht, wobei zunächst mit der Umsetzung der 2. Säule, die die Einführung einer effektiven globalen Mindestbesteuerung vorsieht, begonnen wurde.
Damit diese Mindestbesteuerung innerhalb der EU einheitlich eingeführt wird, hat die EU die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 erlassen, die in Belgien mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 umgesetzt wurde und eine Mindeststeuer von 15 % einführt.
Welche Unternehmen von dieser neuen Regelung betroffen sind und wie die Mindestbesteuerung in Belgien sichergestellt wird, soll in diesem Kurzskript dargestellt werden.