E-invoicing in Belgien ab 2026

Die verpflichtende strukturierte elektronische Rechnungslegung (e-Invoicing) in Belgien mit Wirkung zum 1. Januar 2026

Mit dem Ziel der Kostenreduzierung, des Bürokratieabbaus und der Schließung der Mehrwertsteuerlücke tritt in Belgien mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Regelung in Kraft, die die Verpflichtung zum Versand und Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen für fast alle Umsätze zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (B2B) einführt.

Dieses sogenannte e-Invoicing bedeutet, dass Rechnungen künftig in einem standardisierten strukturierten elektronischen Format ausgestellt, gesendet und empfangen werden müssen, wodurch ihre automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.

Welche Unternehmen von dieser neuen Regelung betroffen sind und welches Format die belgische Regelung für die strukturierten elektronischen Rechnungen vorsieht, wird in diesem Kurzskript dargestellt.

 

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