Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

BTH - BELGISCHE TREUHAND
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

(1) Übertragung eines Mandats / Anerkennung der AGB / Sachlicher Anwendungsbereich der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") stellen die ausschließliche vertragliche Grundlage für die Entgegennahme, Bearbeitung und Abrechnung von Mandaten durch die Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung BELGISCHE TREUHAND/ BTH mit Gesellschaftssitz in B-1050 Brüssel, Avenue Legrand 41 Legrandlaan 41 („wir") dar.

Diese Bestimmungen können nur mittels einer von uns und den Mandanten („Ihnen") unterzeichneten Honorarvereinbarung abgeändert oder aufgehoben werden.

Mit unserer Beauftragung erkennen Sie vorbehaltlos an, dass Sie unsere AGB zur Kenntnis genommen haben und durch diese AGB gebunden sind.

Die Beauftragung durch einen Ihrer Angestellten oder Vorgesetzten oder einen anderen gesetzlichen Vertreter bzw. Anscheinsvertreter bindet Sie.

Die Beauftragung wird uns schriftlich angezeigt, d.h. per Brief, per Fax oder per E-Mail.

Die Beauftragung umfasst sämtliche Leistungen, die für die sachdienliche und –gerechte Abwicklung des Mandats und zur Wahrung unserer Fürsorgepflicht erforderlich ist.

Die AGB finden auch bei Abänderungen der Beauftragung Anwendung. Telefonische Beauftragungen / telefonische Ausdehnungen der Beauftragungen werden von uns unverzüglich schriftlich bestätigt und gelten als zustande gekommen, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Stunden, gerechnet ab Absendung der schriftlichen Bestätigung schriftlich widersprochen haben.

Das Mandat wird lediglich zugunsten des Mandanten ausgeführt, der es auf uns übertragen hat. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung kann außer dem Mandanten selbst sich keine andere natürliche oder juristische Person auf die Mandatsübertragung berufen. Auch kann außer dem Mandanten kein Dritter, Rechte, die im Zusammenhang mit der Mandatsübertragung oder der Art und Weise der Abwicklung stehen, geltend machen.

 

(2) Kommunikationsmittel

Als Kommunikationsmittel zwischen uns und dem Mandanten kommen E-Mail, Post, Fax oder Telefon in Betracht. Sofern Sie uns nicht etwas Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt haben, gehen wir davon aus, dass Sie damit konform gehen, über E-Mail oder Fax zu kommunizieren, obgleich wir nicht die Sicherheit oder Vertraulichkeit dieser Kommunikationsmittel garantieren können.

Es liegt in Ihrer Verantwortlichkeit, sicherzustellen, dass der Datenaustausch über Ihre Faxnummer oder Ihre E-Mail-Adresse, die Sie uns mitgeteilt haben, sicher ist.

Sie erkennen ausdrücklich alle Risiken an, die mit der Übermittlung durch Fax, E-Mail oder insbesondere mündlich in Bezug auf Fehler, Weglassungen oder Verzug bei ihrer Ausführung entstehen könnten.

Insbesondere erkennen Sie an, dass die E-Mail-Übertragung nicht als sicher oder fehlerfrei garantiert werden kann. Informationen können abgefangen, beschädigt oder zerstört werden, verloren gehen, verspätet ankommen, unvollständig sein oder Viren enthalten. Daher übernehmen wir keine Haftung in Bezug auf Fehler oder Weglassungen inhaltlicher Art der Mitteilungen, die aufgrund der Übertragung der Mails entstehen können. Wenn diesbezüglich Fehlerfreiheit gewährleistet werden soll, müssen Sie schriftliche Papierform verlangen.

 

(3) Ausführung des Mandats / Zeitplan / Unterlagen

In der Ausführung unseres Mandats sind wir in der Wahl unserer personellen und /oder materiellen Mittel frei und kein Erfüllungsgehilfe. Wir handeln nach bestem Vermögen und Gewissen, ohne Garantieanspruch Ihrerseits.

Sie verpflichten sich, uns so umfassend und genau wie möglich über den streitrelevanten Sachverhalt aufzuklären und uns alle in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen müssen uns in leserlicher elektronischer Fassung vorliegen sowie inhaltlich vollständig, präzise und wahrheitsgetreu sein.

Sie verpflichten sich, unseren Auskunftsbegehren und Vorlagegesuchen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und innerhalb der aufgetragenen Frist nachzukommen. Änderungen des Sachverhaltes sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.

Wir dürfen unterstellen, dass alle Erklärungen, Lösungsentwürfe, Vereinbarungen. Musterdokumente und andere Unterlagen, die Ihre Mitarbeit oder die eines Dritten erfordern, entsprechend unseren Vorgaben einer fristgerechten Erledigung zugeführt werden und uns wieder entsprechend den in Ziffer (2) erwähnten Kommunikationsmitteln zurückgegeben werden.

Wir stimmen auf Wunsch den Zeitplan für die Ausführung Ihres Mandates mit Ihnen ab. Der vereinbarte Zeitrahmen ist aber lediglich ein Richtwert und begründet keinerlei Verpflichtung unsererseits.

Wenn wir unsere Abschlussrechnung versandt haben, werden wir Ihre Papierakte (mit Ausnahme der Papiere, bei denen Sie um Rücksendung gebeten haben) nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichten. Wir sind berechtigt, sämtliche Ihrer Papiere und Dokumente einzubehalten, bis alle fälligen und angefallenen Beträge ausgeglichen worden sind.

 

(4) Gebühren / Bürokosten / Auslagen

Falls schriftlich nicht anders vereinbart, werden die Gebühren auf der Grundlage von Zeiteinheiten abgerechnet. Die Einsichtnahme in und / oder Durchsicht von allfälligen Unterlagen wie Korrespondenz, Vertragsvereinbarungen, Beweisdokumenten, Vordrucken, Tabellen, etc. (keine erschöpfende Aufzählung), vorbereitende juristische Nachforschungen und Übersetzungen können ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Die verbrauchten Einheiten werden multipliziert mit unseren Gebührensätzen, die regelmäßig von uns neu festgesetzt werden.

Der Gebührensatz wird Ihnen bei Mandatsbestätigung schriftlich angezeigt. Er gilt für alle Mitglieder des Büros als Einheitsstundensatz vereinbart. Der Gebührensatz ist um die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erhöhen.

Gebühren können nach Ablauf einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab Beauftragung, bis zu 10% alljährlich erhöht werden, ohne dass es dazu einer vorherigen Anzeige bedarf.

Es kann zum Festtarif von 250,- € exklusiv 21% MwSt. ein Erstberatungsgespräch von höchstens einer Stunde in Anspruch genommen werden, das Ihnen eine allgemeine Bewertung Ihres Anliegens und erste konkrete Lösungsansätze vermittelt. Die darüber hinausgehende Beratung wird nach Zeitaufwand abgerechnet.

Telefonische Einmalanfragen und -beantwortungen werden mit einer Festgebühr von 50 € exklusive 21 % MwSt in Ansatz gebracht.

Die gesondert ausgewiesenen Bürokosten (s. Anhang) umfassen hauptsächlich Sekretariats-, IT-, Korrespondenz-, Porto-, Fotokopier-, Kurierdienst- und andere aktengebundene Kosten.

Die Auslagen umfassen hauptsächlich gebührenpflichtige Bescheinigungen, Erklärungen, Testate, Veröffentlichungskosten im belgischen Staatsanzeiger, Registrierungskosten, Kosten für Handelsregisterauszüge, etc. und werden gesondert in Höhe ihres Nennbetrages ausgewiesen.

Die Kosten für die Einbeziehung externer Fachkräfte wie Experten, WP, usw. fallen direkt zu Ihren Lasten, sofern Sie deren Beauftragung zugestimmt haben.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mandats sind unsere Gebühren, Bürokosten und Auslagen dennoch durch den Mandanten zu begleichen.

 

(5) Gebühreneinschätzung

Unsere Gebühreneinschätzungen umfassen weder die Bürokosten noch Auslagen.

Unsere Gebühreneinschätzungen sind lediglich als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Angebot anzusehen, selbst dann, wenn sie Mindest- oder Höchstbeträge ausweisen.

Wenn die tatsächliche Bearbeitungszeit geringer ist als die zuvor veranschlagte Zeit, dann werden Sie nur mit der tatsächlichen Bearbeitungszeit belastet. Wenn die tatsächliche Bearbeitungszeit über der vorher veranschlagten Zeit liegen sollte, wird Ihnen gleichfalls die volle Bearbeitungszeit in Rechnung gestellt, ohne dass der zeitliche Mehraufwand Ihnen vorab angezeigt werden musste.

Die BTH behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine vereinbarte Pauschale anzuheben, wenn die Bearbeitung zu Mehraufwand führt, der durch die Pauschale nicht  abgedeckt ist.

Mit der Vereinbarung von Pauschalen ist nur die unmittelbare Erledigung des Arbeitsvorgangs gebührenmäßig abgeholten; Korrespondenz, Telefonate , Auskunftsbegehren sowie nicht durch die BTH zu vertretene  allfällige Korrekturen, Ergänzungen und / oder Umbuchungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

 

(6) Bezahlung der Gebühren

Unsere Gebühren-, Bürokosten- und Auslagenabrechnungen sind innerhalb des bei Rechnungslegung benannten Zahlungsziels zu begleichen. Verspätete Zahlungen lösen automatisch Verzugszinsen i.H.v. 10 %, gerechnet ab Fälligkeitsdatum aus.

Bei nicht fristgerechter Zahlung und erfolgloser Nachfristsetzung von 10 Tagen sind wir mit Ablauf der gesetzten Nachfrist wahlweise berechtigt, entweder unsere Tätigkeit bis zum vollständigen Rechnungsausgleich einzustellen oder das Mandat ersatz- und fristlos niederzulegen. Hierzu genügt eine einfache schriftliche Mitteilung. Haftungsansprüche jedwelcher Art, insbesondere wegen Fristversäumnisses oder Verletzung der gesetzlichen Aufklärungs- oder anderer Sorgfaltspflichten sind ausgeschlossen.

 

(7) Kostenschuldnerschaft

Unser Kostenschuldner ist stets der Auftraggeber. Ist der Auftraggeber nicht identisch mit dem Mandanten, haftet er bei Zahlungsausfall / und oder –unwilligkeit des Mandanten vollumfänglich und persönlich für die offenen Gebühren, Bürokosten und Auslagen.

 

(8) Haftungsbeschränkung

Unsere Haftpflichtversicherung genügt den gesetzlichen Anforderungen. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Wir können keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen Dritter übernehmen wie Notare, WP und Anwälte, selbst wenn sie von uns im Rahmen der Ausführung unseres Mandats beauftragt wurden. Sie ermächtigen uns, in Ihrem Namen jegliche Haftungsbeschränkung von Dritten anzuerkennen.

 

(9) Datenschutz

Sie erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass wir zur Ausführung unseres Mandats Ihre persönlichen Daten sammeln, aufbewahren und verarbeiten können. Wir verpflichten uns, Ihre Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, das Gesetz verlangt dies oder Sie erklären sich damit einverstanden. Sie haben Zugangsrecht zu Ihren persönlichen Daten, und können die Korrektur von ungenauen oder unvollständigen Daten verlangen.

 

(10) Beendigung / Kündigung

Beide Parteien können das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen. Die BTH erstellt bei erfolgter Kündigung ihre Abschlussrechnung. Die BTH ist ab dem Zeitpunkt der Mitteilung von Rechtswegen von allen buchhalterischen, gesetzlichen oder anderen vertraglichen Verpflichtungen entbunden und von der Haftung für jedwelche Fristversäumnisse befreit.

 

(11) Anwendbares Recht / Gerichtsstandsvereinbarung

Auf diese Vertragsbeziehung ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar. Soweit die Vorschriften des belgischen Internationalen Privatrechts oder eine sonstige Norm des materiellen Rechts oder des Prozessrechts auf eine andere Rechtsordnung verweisen, so soll diese Verweisung auf die fremde Rechtsordnung im Verhältnis der Parteien zueinander unbeachtlich sein.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dieser Vertragsbeziehung und für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung wird die zuständige Gerichtsbarkeit in Eupen / Belgien vereinbart,. Uns ist es aber unbenommen, das Verfahren auch vor der Brüsseler Gerichtsbarkeit anhängig zu machen, wobei die Verfahrenssprache nach unserer Wahl französisch oder niederländisch sein kann.

 

Anlage: Belgische Treuhand - Kostentabelle

Bezeichnung Einheit Kosten
Korrespondenz 1 Seite € 10,-
Fax 1 Seite € 10,-
E-Mail 1 Seite € 7,-
Photokopierkosten 1 Seite € 0,65
Scans 1 Seite € 0,50
Telefonkosten 1 Minute € 1,667
Aktenöffnung einmalig € 150,00
Fahrtkosten km € 0,950
Auslagen (Kosten Sozialsekretariat, Notariate, Gerichtsvollzieher, Parkplatz, …) 1 Eurocent nach Gestehungsprinzip